datenschutz:lohnbuchhaltung
Datenschutz in der FCG Sonnefeld
Finanzbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung der FCG Sonnefeld wird durch den Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden vorgenommen.
Zweck der Verarbeitung
- Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Gehaltsabrechnungen
- Meldungen an die Sozialversicherungen
- Meldungen an die Berufsverbände
Rechtsgrundlage
- §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Rechtsvorschrift)
- Lohn- und Einkommensteuergesetz
- Sozialversicherungsgesetze
- §5 Abs. 1e BFP-DSO (zur Erfüllung eines Vertrages)
- Arbeitsvertrag
- §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Aufgabe der Gemeinde)
- §8 Abs. 3 Gemeindeordnung (Verpflichtung zur Buchführung)
Herkunft der Daten
- Angaben aus dem Arbeitsvertrag
Umfang der Daten
Die FCG Sonnefeld erfasst folgende Daten:
- Name, Vorname, Titel
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort, Land
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beruf
- Religionszugehörigkeit
- Krankenkassenzugehörigkeit
- Lohnsteuerklasse
- Steueridentifikationsnummer
- Arbeitszeiten
- Urlaubs- und Krankheitstage
Empfänger
- Interne Empfänger
- Buchhaltung
- Kassenprüfer
- Gemeindeleitung
- Administratoren
- Datenschutzbeauftragter
- Externe Empfänger und Dritte
- keine
- Auftragsdatenverarbeiter
- keine
- Offenlegung an freikirchliche, kirchliche und öffentliche Stellen:
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR, Industriestraße 6 – 8, 64390 Erzhausen
Übermittlung in Drittland
Es findet keine Übermittlung der Daten an ein Drittland statt.
Speicherdauer
Die Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und endet mit dem 10. Jahr nach der letzten Gehaltsabrechnung. Eine Prüfung und Löschung der Datenbestände erfolgt jeweils zum Wechsel des Kalenderjahres.
datenschutz/lohnbuchhaltung.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/23 00:27 von 127.0.0.1