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Datenschutz in der FCG Sonnefeld
Honorarabrechnung
Die Abrechnung von Honorarleistungen in der FCG Sonnefeld erfolgt im Gemeindebüro über unsere Buchhaltungssoftware Optigem.
Zweck der Verarbeitung
- Auszahlung von Honoraren
- Erstattung von Aufwendungen im Rahmen der Honorarleistung
Rechtsgrundlage
- §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Rechtsvorschrift)
- Lohn- und Einkommensteuergesetz
- Sozialversicherungsgesetze
- §5 Abs. 1e BFP-DSO (zur Erfüllung von Verträgen und für vorvertragliche Maßnahmen)
- Dienstleistungsvertrag
- §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Aufgabe der Gemeinde)
- §8 Abs. 3 Gemeindeordnung (Verpflichtung zur Buchführung)
Herkunft der Daten
- Formular zur Honorarabrechnung
Umfang der Daten
Die Jesus Live Gemeinde erfasst folgende Daten:
- Name, Vorname, Titel
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort, Land
- Geschlecht
- Telefon, Fax, E-Mail
- Art der Dienstleistung
- Zeitraum der Dienstleistung
- Honorar
- Bankverbindung
Empfänger
- Interne Empfänger
- Gemeindeleitung
- Buchhaltung
- Kassenprüfer
- Externe Empfänger und Dritte
- OPTIGEM GmbH, Hohenbuschei-Allee 1, 44309 Dortmund (nur im Rahmen der Fernwartung)
- Auftragsdatenverarbeiter
- keine
Übermittlung in Drittland
Es findet keine Übermittlung der Daten an ein Drittland statt.
Speicherdauer
Die Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und endet mit dem 10. Jahr nach der letzten Honorarabrechnung. Eine Prüfung und Löschung der Datenbestände erfolgt jeweils zum Wechsel des Kalenderjahres.
datenschutz/honorarabrechnung.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/23 00:27 von 127.0.0.1