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datenschutz:lohnbuchhaltung

Datenschutz in der FCG Sonnefeld

Finanzbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung der FCG Sonnefeld wird durch den Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden vorgenommen.

Zweck der Verarbeitung

  • Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Gehaltsabrechnungen
  • Meldungen an die Sozialversicherungen
  • Meldungen an die Berufsverbände

Rechtsgrundlage

  • §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Rechtsvorschrift)
    • Lohn- und Einkommensteuergesetz
    • Sozialversicherungsgesetze
  • §5 Abs. 1e BFP-DSO (zur Erfüllung eines Vertrages)
    • Arbeitsvertrag
  • §5 Abs. 1a BFP-DSO (zur Erfüllung einer Aufgabe der Gemeinde)
    • §8 Abs. 3 Gemeindeordnung (Verpflichtung zur Buchführung)

Herkunft der Daten

  • Angaben aus dem Arbeitsvertrag

Umfang der Daten

Die FCG Sonnefeld erfasst folgende Daten:

  • Name, Vorname, Titel
  • Straße, Hausnummer
  • PLZ, Ort, Land
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Beruf
  • Religionszugehörigkeit
  • Krankenkassenzugehörigkeit
  • Lohnsteuerklasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubs- und Krankheitstage

Empfänger

  • Interne Empfänger
    • Buchhaltung
    • Kassenprüfer
    • Gemeindeleitung
    • Administratoren
    • Datenschutzbeauftragter
  • Externe Empfänger und Dritte
    • keine
  • Auftragsdatenverarbeiter
    • keine
  • Offenlegung an freikirchliche, kirchliche und öffentliche Stellen:
    • Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR, Industriestraße 6 – 8, 64390 Erzhausen

Übermittlung in Drittland

Es findet keine Übermittlung der Daten an ein Drittland statt.

Speicherdauer

Die Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und endet mit dem 10. Jahr nach der letzten Gehaltsabrechnung. Eine Prüfung und Löschung der Datenbestände erfolgt jeweils zum Wechsel des Kalenderjahres.

datenschutz/lohnbuchhaltung.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/23 00:27 von 127.0.0.1

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