Die Lohnbuchhaltung der FCG Sonnefeld wird durch den Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden vorgenommen.
Zweck der Verarbeitung
Rechtsgrundlage
Herkunft der Daten
Umfang der Daten
Die FCG Sonnefeld erfasst folgende Daten:
Empfänger
Übermittlung in Drittland
Es findet keine Übermittlung der Daten an ein Drittland statt.
Speicherdauer
Die Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und endet mit dem 10. Jahr nach der letzten Gehaltsabrechnung. Eine Prüfung und Löschung der Datenbestände erfolgt jeweils zum Wechsel des Kalenderjahres.